Der Deutsche Musikrat hat eine neue Honoraruntergrenzen-Empfehlung für Konzertveranstaltungen veröffentlicht. Sie bezieht sich auf Projekte und Institutionen, die zu mindestens 50 % von der Beauftragten für Kultur und Medien gefördert werden. Die Empfehlung wurde gemeinsam mit den Verbänden der freien Musiker:innen, auch zusammen mit der GNM, und der Musikwirtschaft erarbeitet und nun vom Präsidium verabschiedet.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.