Covid-19 und die Folgen: Stellungnahme der GNM

Sicherlich ist es richtig, Veranstaltungen abzusagen, um eine weitere Verbreitung von Covid-19 zu verhindern oder zu verlangsamen.

Die Maßnahmen treffen Künstler/innen, selbstständige Organisator/innen und Veranstalter/innen jedoch hart, weil sie oft prekär leben. Ein Großteil von ihnen ist nicht institutionell abgesichert.

Interessensvertretungen und die öffentliche Hand sind gefragt, wenn es gilt, eine lebendige, freie und vielfältige Kultur zu erhalten. Denn sie ist Grundnahrungsmittel unserer freien und demokratischen Gesellschaft.

Die notwendige, meist kurzfristige Absage von Veranstaltungen ist insbesondere für die Vertreter/innen der Neue-Musik-Szene existenzbedrohend, denn sie führt zu häufig totalem Verdienstausfall. Dies gilt auch für den Wegfall von Gruppen- und Einzelunterricht an Konservatorien, Universitäten und Hochschulen.

Zu Recht schreibt Deutschland sich sein reichhaltiges Kulturleben als Standortfaktor auf die Fahnen und bezieht daraus einen wesentlichen Teil seiner internationalen Attraktivität.

Die Gesellschaft für Neue Musik appelliert daher eindringlich an die Verantwortlichen (BKM, Landesministerien, Kulturstiftungen etc.) bereits gewährte Förderung nicht zurückzufordern und einen Notfallfonds für betroffene Künstler/innen einzurichten!

Weiterhin empfiehlt sie, sich den Maßnahmen anzuschließen, die der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) zur Unterstützung von Kulturschaffenden durch öffentliche Hand, Verwerter, Verwertungsgesellschaften, aber auch durch die Medien und Bürger/innen vorschlägt und diese im Hinblick auf die Neue Musik wie folgt abzuwandeln:

 

Ausfalldokumentierung

– Künstler*innen sind angehalten, abgesagte und ausgefallene Konzerte und Workshops mit Datum, Zeit- und Gehaltsangaben sowie Veranstalter (privatwirtschaftlich oder teilweise / komplett öffentliche Hand) zu dokumentieren

– Eigene Schätzung der Verluste auf den Monat / das Jahr: xx ausgefallene Konzerte / Workshops entsprechen xx Prozent Ausfall des Gesamtumsatzes

– Selbstdokumentation von abgesagten oder ausgefallenen Veranstaltungen mit Datum, Zeit und Gehaltsangaben, ob privatwirtschaftlicher Veranstalter oder Veranstalterin mit öffentlichen Mitteln, und ggfs. bereits geleisteter Zahlungen (Raummiete, nicht erstattungsfähige Reisekosten)

– Dokumentation von ausgefallenen Residenzstipendien, mit Angabe von Dauer, Monatsprämie, ggfs. bereits investierten Kosten

– Dokumentation von ausgefallenen weiteren honorierten öffentlichen Auftritten: Vorträge, Keynotes, Panel-Teilnahme. Datum, Zeit, Ort, ggfs. nicht erstattungsfähige, bereits geleistete Reisekosten

– Dokumentationen sammeln und im Fall von Notfallförderung einreichen

 

Weiterführende Links:

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/?fbclid=IwAR0DOZCP4SJypuJZQfrITUSpxsKZ6UbnqGzpKEGg3vJnpLaq2veWq7gLqzc

https://www.dov.org/oeffentliche_meldungen/corona-virus-leitfaden-fuer-freischaffende

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